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Unterkunft
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein gebuchter Aufenthalt stellt einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt (oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt) worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die beiden Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig der Vertragsdauer.
  3. Bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung  ist der Gastgeber verpflichtet dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
    Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
    - 0 - 4 Wochen vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
    - 4 - 8 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
    - vor 8 Wochen des Reisebeginn in Höhe der geleisteten Anzahlung, diese entspricht 20% des gesamten Mietpreises
  5. Bei Reiseverbot durch eine Pandemie oder sonstige Verordnung, entspricht die Anzahlung den Stornonkosten.

Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.